Was bedeutet Wiederbeschaffungswert? Was ist ein Totalschaden? In unserem KFZ-Schadenslexikon erklären wir als Sachverständigenbüro aus Wiesbaden alle wichtigen Begriffe rund um Unfallgutachten, Wertgutachten und Versicherungsrecht – verständlich für jeden Autofahrer im Rhein-Main-Gebiet.

Häufige Fragen nach einem Unfall

Was ist ein Totalschaden?

→ Siehe: Totalschaden

Was bedeutet Wiederbeschaffungswert?

→ Siehe: Wiederbeschaffungswert

Wann bekomme ich Nutzungsausfall?

→ Siehe: Nutzungsausfall

Was ist merkantile Wertminderung?

→ Siehe: Wertminderung

Was bedeutet fiktive Abrechnung?

→ Siehe: Fiktive Abrechnung

Was ist ein Bagatellschaden?

→ Siehe: Bagatellschaden

A

Abtretungserklärung

Dokument, mit dem Sie Ihren Schadensersatzanspruch an einen Dritten (z.B. Werkstatt oder Mietwagenunternehmen) übertragen. Sie erhalten sofort Leistungen, ohne auf die Versicherung warten zu müssen.

AKB

Allgemeine Kraftfahrtbedingungen - die vertraglichen Grundlagen Ihrer Kfz-Versicherung. Hier sind alle Rechte und Pflichten zwischen Ihnen und dem Versicherer geregelt.

Altschaden

Ein bereits vor dem aktuellen Unfall vorhandener Schaden am Fahrzeug, der bei der Schadensbewertung berücksichtigt werden muss. Altschäden können den Schadensersatzanspruch reduzieren.

Ausfall- bzw. Stillstandszeit

Die Zeit, in der Ihr Fahrzeug aufgrund von Reparatur oder Gutachtenerstellung nicht nutzbar ist. Für diese Zeit steht Ihnen Nutzungsausfall oder ein Mietwagen zu.

B

Bagatellschaden

Kleinschaden mit Reparaturkosten unter der Bagatellschadensgrenze (ca. 750-1000 €). Hier ist meist kein Gutachten erforderlich, ein Kostenvoranschlag genügt.

Beweissicherung

Dokumentation des Fahrzeugzustands unmittelbar nach einem Schadensereignis zur fachgerechten Beweisführung. Wichtig für spätere Versicherungsansprüche.

BSD

Brutto-Schadensumme-Differenz - Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert. Bei Totalschaden erhalten Sie diese Summe ausgezahlt.

D

Differenzschaden

Die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert Ihres beschädigten Fahrzeugs. Dieser Betrag steht Ihnen bei einem Totalschaden zu.

F

Fahrzeugbewertung

Ermittlung des aktuellen Marktwerts eines Fahrzeugs unter Berücksichtigung aller wertbeeinflussenden Faktoren wie Alter, Laufleistung, Zustand und Ausstattung.

Feststellungsgutachten

Gutachten zur Feststellung des Fahrzeugzustands zu einem bestimmten Zeitpunkt, z.B. vor Leasingrückgabe oder bei Fahrzeugübergabe.

Fiktive Abrechnung

Schadensregulierung auf Gutachtenbasis ohne tatsächliche Reparatur. Sie erhalten den Netto-Reparaturbetrag ausgezahlt und können frei entscheiden, ob und wo Sie reparieren lassen.

G

Gutachten

Schriftliche, sachverständige Beurteilung eines Fahrzeugschadens mit detaillierter Dokumentation, Fotodokumentation und Kostenkalkulation. Dient als Grundlage für die Versicherungsabwicklung.

Gutachter

Sachverständiger mit spezieller Qualifikation zur Beurteilung von Fahrzeugschäden und -werten. Ein unabhängiger Gutachter vertritt Ihre Interessen, nicht die der Versicherung.

Gutachterkosten

Die Kosten für die Erstellung eines Gutachtens. Bei unverschuldetem Unfall muss die gegnerische Versicherung diese Kosten übernehmen.

H

Haftpflichtschaden

Schaden, der durch einen Dritten verursacht wurde und von dessen Haftpflichtversicherung reguliert wird. Sie haben Anspruch auf vollständige Schadensregulierung.

Havarie

Schwerer Schaden an einem Fahrzeug, oft durch Unfall, Brand oder andere Ereignisse verursacht. Eine Havarie führt häufig zum wirtschaftlichen Totalschaden.

I

Integritätsinteresse

Das Interesse des Geschädigten, sein eigenes Fahrzeug repariert zu bekommen, anstatt es zu ersetzen. Reparaturkosten werden bis 130% des Wiederbeschaffungswerts erstattet.

K

Kaskoschaden

Schaden am eigenen Fahrzeug, der über die Teil- oder Vollkaskoversicherung reguliert wird, z.B. bei Selbstverschulden oder Vandalismus.

Kaufberatung

Professionelle Begutachtung eines Fahrzeugs vor dem Kauf zur Aufdeckung versteckter Mängel, Unfallschäden und technischer Probleme. Schützt vor bösen Überraschungen.

Kausalität

Der ursächliche Zusammenhang zwischen dem Unfallereignis und dem entstandenen Schaden. Nur Schäden mit nachgewiesener Kausalität werden erstattet.

Kostenvoranschlag

Überschlägige Kalkulation der voraussichtlichen Reparaturkosten, weniger detailliert als ein Gutachten. Bei größeren Schäden empfehlen wir immer ein vollständiges Gutachten.

L

Lackschichtmessung

Messung der Lackschichtdicke zur Erkennung von Nachlackierungen, Reparaturen oder Unfallschäden. Ein wichtiges Werkzeug bei der Gebrauchtwagenbewertung.

M

Merkantiler Minderwert

Der Wertverlust eines Fahrzeugs trotz fachgerechter Reparatur aufgrund der Unfall-Vorgeschichte. Dieser Minderwert muss von der Versicherung erstattet werden.

Mietwagenkosten

Kosten für einen Ersatzwagen während der Reparaturdauer, die der Unfallgegner erstatten muss. Alternative: Nutzungsausfallentschädigung.

Mitverschulden

Anteilige Mitschuld am Unfallgeschehen, die zu einer Kürzung des Schadensersatzes führt. Bei 50% Mitverschulden erhalten Sie nur die Hälfte des Schadens erstattet.

N

Neupreisregelung

Versicherungsklausel, die bei neuen Fahrzeugen (meist bis 6-24 Monate) den Neuwert ersetzt, auch wenn der Zeitwert bereits geringer ist.

Nutzungsausfall

Entschädigung für den Zeitraum, in dem das Fahrzeug aufgrund des Unfalls nicht nutzbar ist. Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugklasse und ist in der Nutzungsausfalltabelle festgelegt.

P

Plausibilität

Prüfung, ob die geltend gemachten Schäden mit dem geschilderten Unfallhergang vereinbar sind. Versicherungen prüfen die Plausibilität zur Betrugsprävention.

Q

Quotelung

Aufteilung der Schadenskosten bei Mitverschulden beider Unfallparteien, z.B. 70:30 oder 50:50.

R

Regulierungszusage

Verbindliche Zusage der Versicherung, den Schaden entsprechend dem Gutachten zu regulieren.

Reparaturbestätigung

Nachweis über die fachgerechte Durchführung der im Gutachten kalkulierten Reparatur. Wichtig für die vollständige Schadenserstattung.

Reparaturdauer

Die voraussichtliche Zeit, die für die vollständige Instandsetzung des Fahrzeugs benötigt wird. Basis für die Berechnung des Nutzungsausfalls.

Reparaturkosten

Die Gesamtkosten für die Wiederherstellung des Fahrzeugs in den Zustand vor dem Schaden, inklusive Ersatzteile, Arbeitszeit und Lackierung.

Restwert

Der Wert des beschädigten Fahrzeugs in seinem aktuellen, unreparierten Zustand. Wird bei Totalschaden vom Wiederbeschaffungswert abgezogen.

S

Schadensminderungspflicht

Ihre Pflicht als Geschädigter, den Schaden möglichst gering zu halten und keine unnötigen Kosten zu verursachen.

Stundenverrechnungssatz

Der Stundenlohn, den Werkstätten für Arbeitszeit berechnen. Variiert je nach Werkstatttyp (freie Werkstatt, Markenvertragswerkstatt).

T

Totalschaden

Liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen (wirtschaftlicher Totalschaden) oder eine Reparatur technisch nicht möglich ist (technischer Totalschaden).

U

Unfallrekonstruktion

Technische Analyse zur Rekonstruktion eines Unfallhergangs anhand von Fahrzeugschäden, Spuren und physikalischen Gesetzmäßigkeiten.

V

Verbringungskosten

Kosten für den Transport des Fahrzeugs zur Werkstatt oder zum Lackierer. Werden von der Versicherung übernommen.

Versicherungsgutachten

Von der Versicherung beauftragtes Gutachten. Achtung: Diese Gutachter vertreten die Interessen der Versicherung, nicht Ihre!

W

Wertgutachten

Ermittlung des aktuellen Fahrzeugwerts für verschiedene Zwecke wie Kauf, Verkauf, Versicherung oder steuerliche Zwecke. Unterscheidet sich vom Schadensgutachten.

Wertminderung

Der verbleibende Wertverlust eines Fahrzeugs trotz fachgerechter Reparatur (merkantiler Minderwert). Bei neueren Fahrzeugen oft erheblich und erstattungspflichtig.

Wiederbeschaffungsdauer

Die Zeit, die benötigt wird, um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Relevant für die Dauer des Nutzungsausfalls.

Wiederbeschaffungswert

Der Betrag, den Sie aufwenden müssen, um ein gleichwertiges Fahrzeug (gleiche Marke, Modell, Ausstattung, Alter, Laufleistung) auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu erwerben.

Z

Zeitwert

Der aktuelle Marktwert eines Fahrzeugs unter Berücksichtigung von Alter, Zustand und Laufleistung. Entspricht meist dem Wiederbeschaffungswert.

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Als erfahrener KFZ-Sachverständiger in Wiesbaden, Mainz, Frankfurt und dem gesamten Rhein-Main-Gebiet berate ich Sie gerne persönlich zu allen Themen rund um Ihr Fahrzeug – von der Schadensbewertung bis zur Versicherungsabwicklung.

Einsatzgebiet: Wiesbaden, Mainz, Frankfurt am Main, Taunusstein, Bad Schwalbach, Rüsselsheim, Hofheim, Eltville, Idstein und das gesamte Rhein-Main-Gebiet.

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