Abtretungserklärung
Dokument, mit dem Sie Ihren Schadensersatzanspruch an einen Dritten (z.B. Werkstatt oder Mietwagenunternehmen) übertragen. Sie erhalten sofort Leistungen, ohne auf die Versicherung warten zu müssen.
Fachbegriffe verständlich erklärt von Ihrem KFZ-Sachverständigen
Was bedeutet Wiederbeschaffungswert? Was ist ein Totalschaden? In unserem KFZ-Schadenslexikon erklären wir als Sachverständigenbüro aus Wiesbaden alle wichtigen Begriffe rund um Unfallgutachten, Wertgutachten und Versicherungsrecht – verständlich für jeden Autofahrer im Rhein-Main-Gebiet.
Was ist ein Totalschaden?
→ Siehe: Totalschaden
Was bedeutet Wiederbeschaffungswert?
→ Siehe: Wiederbeschaffungswert
Wann bekomme ich Nutzungsausfall?
→ Siehe: Nutzungsausfall
Was ist merkantile Wertminderung?
→ Siehe: Wertminderung
Was bedeutet fiktive Abrechnung?
→ Siehe: Fiktive Abrechnung
Was ist ein Bagatellschaden?
→ Siehe: Bagatellschaden
Dokument, mit dem Sie Ihren Schadensersatzanspruch an einen Dritten (z.B. Werkstatt oder Mietwagenunternehmen) übertragen. Sie erhalten sofort Leistungen, ohne auf die Versicherung warten zu müssen.
Allgemeine Kraftfahrtbedingungen - die vertraglichen Grundlagen Ihrer Kfz-Versicherung. Hier sind alle Rechte und Pflichten zwischen Ihnen und dem Versicherer geregelt.
Ein bereits vor dem aktuellen Unfall vorhandener Schaden am Fahrzeug, der bei der Schadensbewertung berücksichtigt werden muss. Altschäden können den Schadensersatzanspruch reduzieren.
Die Zeit, in der Ihr Fahrzeug aufgrund von Reparatur oder Gutachtenerstellung nicht nutzbar ist. Für diese Zeit steht Ihnen Nutzungsausfall oder ein Mietwagen zu.
Kleinschaden mit Reparaturkosten unter der Bagatellschadensgrenze (ca. 750-1000 €). Hier ist meist kein Gutachten erforderlich, ein Kostenvoranschlag genügt.
Dokumentation des Fahrzeugzustands unmittelbar nach einem Schadensereignis zur fachgerechten Beweisführung. Wichtig für spätere Versicherungsansprüche.
Brutto-Schadensumme-Differenz - Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert. Bei Totalschaden erhalten Sie diese Summe ausgezahlt.
Die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert Ihres beschädigten Fahrzeugs. Dieser Betrag steht Ihnen bei einem Totalschaden zu.
Ermittlung des aktuellen Marktwerts eines Fahrzeugs unter Berücksichtigung aller wertbeeinflussenden Faktoren wie Alter, Laufleistung, Zustand und Ausstattung.
Gutachten zur Feststellung des Fahrzeugzustands zu einem bestimmten Zeitpunkt, z.B. vor Leasingrückgabe oder bei Fahrzeugübergabe.
Schadensregulierung auf Gutachtenbasis ohne tatsächliche Reparatur. Sie erhalten den Netto-Reparaturbetrag ausgezahlt und können frei entscheiden, ob und wo Sie reparieren lassen.
Schriftliche, sachverständige Beurteilung eines Fahrzeugschadens mit detaillierter Dokumentation, Fotodokumentation und Kostenkalkulation. Dient als Grundlage für die Versicherungsabwicklung.
Sachverständiger mit spezieller Qualifikation zur Beurteilung von Fahrzeugschäden und -werten. Ein unabhängiger Gutachter vertritt Ihre Interessen, nicht die der Versicherung.
Die Kosten für die Erstellung eines Gutachtens. Bei unverschuldetem Unfall muss die gegnerische Versicherung diese Kosten übernehmen.
Schaden, der durch einen Dritten verursacht wurde und von dessen Haftpflichtversicherung reguliert wird. Sie haben Anspruch auf vollständige Schadensregulierung.
Schwerer Schaden an einem Fahrzeug, oft durch Unfall, Brand oder andere Ereignisse verursacht. Eine Havarie führt häufig zum wirtschaftlichen Totalschaden.
Das Interesse des Geschädigten, sein eigenes Fahrzeug repariert zu bekommen, anstatt es zu ersetzen. Reparaturkosten werden bis 130% des Wiederbeschaffungswerts erstattet.
Schaden am eigenen Fahrzeug, der über die Teil- oder Vollkaskoversicherung reguliert wird, z.B. bei Selbstverschulden oder Vandalismus.
Professionelle Begutachtung eines Fahrzeugs vor dem Kauf zur Aufdeckung versteckter Mängel, Unfallschäden und technischer Probleme. Schützt vor bösen Überraschungen.
Der ursächliche Zusammenhang zwischen dem Unfallereignis und dem entstandenen Schaden. Nur Schäden mit nachgewiesener Kausalität werden erstattet.
Überschlägige Kalkulation der voraussichtlichen Reparaturkosten, weniger detailliert als ein Gutachten. Bei größeren Schäden empfehlen wir immer ein vollständiges Gutachten.
Messung der Lackschichtdicke zur Erkennung von Nachlackierungen, Reparaturen oder Unfallschäden. Ein wichtiges Werkzeug bei der Gebrauchtwagenbewertung.
Der Wertverlust eines Fahrzeugs trotz fachgerechter Reparatur aufgrund der Unfall-Vorgeschichte. Dieser Minderwert muss von der Versicherung erstattet werden.
Kosten für einen Ersatzwagen während der Reparaturdauer, die der Unfallgegner erstatten muss. Alternative: Nutzungsausfallentschädigung.
Anteilige Mitschuld am Unfallgeschehen, die zu einer Kürzung des Schadensersatzes führt. Bei 50% Mitverschulden erhalten Sie nur die Hälfte des Schadens erstattet.
Versicherungsklausel, die bei neuen Fahrzeugen (meist bis 6-24 Monate) den Neuwert ersetzt, auch wenn der Zeitwert bereits geringer ist.
Entschädigung für den Zeitraum, in dem das Fahrzeug aufgrund des Unfalls nicht nutzbar ist. Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugklasse und ist in der Nutzungsausfalltabelle festgelegt.
Prüfung, ob die geltend gemachten Schäden mit dem geschilderten Unfallhergang vereinbar sind. Versicherungen prüfen die Plausibilität zur Betrugsprävention.
Aufteilung der Schadenskosten bei Mitverschulden beider Unfallparteien, z.B. 70:30 oder 50:50.
Verbindliche Zusage der Versicherung, den Schaden entsprechend dem Gutachten zu regulieren.
Nachweis über die fachgerechte Durchführung der im Gutachten kalkulierten Reparatur. Wichtig für die vollständige Schadenserstattung.
Die voraussichtliche Zeit, die für die vollständige Instandsetzung des Fahrzeugs benötigt wird. Basis für die Berechnung des Nutzungsausfalls.
Die Gesamtkosten für die Wiederherstellung des Fahrzeugs in den Zustand vor dem Schaden, inklusive Ersatzteile, Arbeitszeit und Lackierung.
Der Wert des beschädigten Fahrzeugs in seinem aktuellen, unreparierten Zustand. Wird bei Totalschaden vom Wiederbeschaffungswert abgezogen.
Ihre Pflicht als Geschädigter, den Schaden möglichst gering zu halten und keine unnötigen Kosten zu verursachen.
Der Stundenlohn, den Werkstätten für Arbeitszeit berechnen. Variiert je nach Werkstatttyp (freie Werkstatt, Markenvertragswerkstatt).
Liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen (wirtschaftlicher Totalschaden) oder eine Reparatur technisch nicht möglich ist (technischer Totalschaden).
Technische Analyse zur Rekonstruktion eines Unfallhergangs anhand von Fahrzeugschäden, Spuren und physikalischen Gesetzmäßigkeiten.
Kosten für den Transport des Fahrzeugs zur Werkstatt oder zum Lackierer. Werden von der Versicherung übernommen.
Von der Versicherung beauftragtes Gutachten. Achtung: Diese Gutachter vertreten die Interessen der Versicherung, nicht Ihre!
Ermittlung des aktuellen Fahrzeugwerts für verschiedene Zwecke wie Kauf, Verkauf, Versicherung oder steuerliche Zwecke. Unterscheidet sich vom Schadensgutachten.
Der verbleibende Wertverlust eines Fahrzeugs trotz fachgerechter Reparatur (merkantiler Minderwert). Bei neueren Fahrzeugen oft erheblich und erstattungspflichtig.
Die Zeit, die benötigt wird, um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Relevant für die Dauer des Nutzungsausfalls.
Der Betrag, den Sie aufwenden müssen, um ein gleichwertiges Fahrzeug (gleiche Marke, Modell, Ausstattung, Alter, Laufleistung) auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu erwerben.
Der aktuelle Marktwert eines Fahrzeugs unter Berücksichtigung von Alter, Zustand und Laufleistung. Entspricht meist dem Wiederbeschaffungswert.
Als erfahrener KFZ-Sachverständiger in Wiesbaden, Mainz, Frankfurt und dem gesamten Rhein-Main-Gebiet berate ich Sie gerne persönlich zu allen Themen rund um Ihr Fahrzeug – von der Schadensbewertung bis zur Versicherungsabwicklung.
Einsatzgebiet: Wiesbaden, Mainz, Frankfurt am Main, Taunusstein, Bad Schwalbach, Rüsselsheim, Hofheim, Eltville, Idstein und das gesamte Rhein-Main-Gebiet.
Unser KFZ-Sachverständiger erklärt Ihnen gerne alle Fachbegriffe persönlich – kostenlos und unverbindlich.