LEISTUNGEN

leasinggutachten.


Der Restwert sollte dem voraussichtlichen Marktwert bei ordnungsgemäßen Gebrauch des Fahrzeuges zum Vertragsende entsprechen.

Bei Vertragsende erfolgt im Zuge der Rückgabe eine Bewertung des Fahrzeugzustandes. Ist der Wert geringer als der vereinbarte

Restwert, so müssen Sie für die Differenz aufkommen. Im umgekehrten Fall erhalten Sie den Mehrerlös.

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