LEISTUNGEN

oldtimergutachten.

 

Oldtimer Gutachten für eine exakte Wertermittlung von Oldtimer Fahrzeugen!

Nach § 23 StVZO ist ein Oldtimer Gutachten erforderlich, damit Ihr Fahrzeug als fahrzeugtechnisches Kulturgut eingestuft wird. Dadurch entstehen für Sie unter anderem auch Versicherungsvergünstigungen bei der Prämieneinstufung.

Laut § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung handelt es sich bei einem Fahrzeug generell um einen Oldtimer, wenn es:

  • vor mindestens 30 Jahren zum ersten Mal in Verkehr kam,
  • hauptsächlich den Originalzustand aufweist,
  • über einen guten und erhaltungswürdigen Zustand verfügt und
  • der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes beiträgt

Für weitere Information stehe Ich ihnen gerne zur Verfügung oder mehr                       auf dieser Seite.

Sie können uns auch einfach unter der Nummer 01639016779 anrufen.