LEISTUNGEN
oldtimergutachten.
Oldtimer Gutachten für eine exakte Wertermittlung von Oldtimer Fahrzeugen!
Nach § 23 StVZO ist ein Oldtimer Gutachten erforderlich, damit Ihr Fahrzeug als fahrzeugtechnisches Kulturgut eingestuft wird. Dadurch entstehen für Sie unter anderem auch Versicherungsvergünstigungen bei der Prämieneinstufung.
Laut § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung handelt es sich bei einem Fahrzeug generell um einen Oldtimer, wenn es:
- vor mindestens 30 Jahren zum ersten Mal in Verkehr kam,
- hauptsächlich den Originalzustand aufweist,
- über einen guten und erhaltungswürdigen Zustand verfügt und
- der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes beiträgt
Für weitere Information stehe Ich ihnen gerne zur Verfügung oder mehr auf dieser Seite.
Sie können uns auch einfach unter der Nummer 01639016779 anrufen.